Vortrags-Veranstaltung zum Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

18.10.2018

Vortrag Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Über 100 Mitglieder und Freunde der Senioren-Unionwaren am 8. Oktober in den Rellinger Hof gekommen, um sich über die Themen Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, zu informieren. Als Referentin berichtete Frau Professorin Dr. med Jutta Krüger aus ihren Erfahrungen als Chefärztin der Neurochirurgischen Klinik in Erfurt über die Auswirkungen fehlender Verfügungen. “Jeder hofft, dass es ihn nicht trifft“, berichtete Prof. Krüger, die jetzt in Hamburg-Lurup im Lichtwark-Forum Seniorinnen und Senioren berät und betont: „Aber dennoch kann es geschehen, dass man plötzlich aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr über die eigene medizinische Behandlung, seine Finanzen oder seine Lebensumstände selber bestimmen kann. Für eine solche Situation helfen eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungsverfügung oder auch eine Patientenverfügung, damit die Angehörigen oder Betreuer wissen, was man in einer solchen Situation will.“

Sie informierte dann über die unterschiedlichen Vollmachten. Die Betreuungsverfügung benennt einen Betreuer, der die Betroffenen gerichtlich und außergerichtlich in Fragen der Gesundheit, der Zustimmung zu ärztlichen Heilbehandlungen, in der Vermögensvorsorge und Wohnungsangelegenheiten vertritt. Mit der Vorsorgevollmacht wird eine Person z.B. zur Verwaltung des Vermögens und zur Verfügung über Konten, in Rentenfragen, Heimverträgen etc berechtigt. Die Patientenverfügung legt fest, wie man ärztlich behandelt werden will, wenn man nicht mehr selber entscheiden kann. Frau Dr. Krüger konnte auf verständliche Weise die schwierigen Themen vermitteln und hat die Teilnehmer umfassend beraten.